Ein bestimmter Nutzen, keine allgemeine Heilung
Gereinigtes Cannabidiol hat bei bestimmten schweren Epilepsien einen therapeutischen Nutzen gezeigt. Eine wegweisende Studie von 2017 beim Dravet-Syndrom untersuchte ein orales Cannabidiol-Arzneimittel zusätzlich zur bestehenden antiepileptischen Behandlung. Gegenüber Placebo sank die Häufigkeit konvulsiver Anfälle. Das bedeutet weder Heilung der Epilepsie noch gleiche Wirkung sämtlicher Cannabis-Produkte. Klinisch entscheidend ist die genaue Abgrenzung: CBD war ein definierter Bestandteil einer kontrollierten medizinischen Behandlung für eine bestimmte Gruppe mit therapieresistenter Erkrankung.
Der Vergleich im Versuch
120 Kinder und junge Erwachsene wurden zufällig Cannabidiol oder Placebo zusätzlich zur üblichen Behandlung zugeteilt. Diese Zuteilung ermöglicht den Vergleich verschiedener Interventionen; sie unterscheidet sich von Berichten von Menschen, die selbst ein Produkt ausgewählt haben. Untersucht wurde eine Zusatzbehandlung. Das Ergebnis beweist daher nicht, dass vorhandene Antiepileptika unnötig waren. Ebenso lässt sich daraus keine gleichwertige Wirkung bei anderen Erkrankungen oder gesunden Menschen ableiten.
Weniger Anfälle bedeutet nicht Anfallsfreiheit
Der Median monatlicher konvulsiver Anfälle änderte sich mit Cannabidiol von 12,4 auf 5,9, mit Placebo von 14,9 auf 14,1. Diese Zahlen beschreiben Gruppen, nicht das Ergebnis jeder einzelnen Person. Gemessen wurde die Anfallshäufigkeit. Das Wort Heilung würde diesen Endpunkt durch eine wesentlich größere Behauptung ersetzen. Für eine Familie können weniger häufige Anfälle dennoch wichtig sein, ohne vollständige Anfallsfreiheit oder das Verschwinden aller Folgen des zugrunde liegenden Syndroms zu bedeuten.
Das Arzneimittel besitzt ein Risikoprofil
Die FDA nennt mögliche Leberschäden durch Cannabidiol und erklärt, dass eine Arzneimittelzulassung Nutzen und Risiken für die vorgesehene Patientengruppe unter ärztlicher Aufsicht abwägt. Pflanzlicher Ursprung beseitigt weder pharmakologische Wirkungen noch Überwachungsbedarf. Das steht nicht im Widerspruch zu einem echten therapeutischen Nutzen: Wirksame Arzneimittel können Nebenwirkungen haben. Klinisch zählt, ob der Nutzen einer bestimmten Behandlung ihre Risiken für den behandelten Menschen und seine Erkrankung rechtfertigt.
Das europäische Arzneimittel
Epidyolex erhielt am 19. September 2019 eine EU-weite Zulassung. Es dient ab zwei Jahren als Zusatzbehandlung bei Lennox-Gastaut- und Dravet-Syndrom zusammen mit Clobazam. Auch die Anwendung bei tuberöser Sklerose beginnt ab zwei Jahren, zusätzlich zu anderen Epilepsiebehandlungen. Cannabidiol ist damit als definiertes verschreibungspflichtiges Arzneimittel Teil der europäischen fachärztlichen Epilepsieversorgung.
Quellen und weiterführende Lektüre
Allgemeine Informationen, keine individuelle Rechts- oder medizinische Beratung.
